Auszeichnung: Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen sollten für die Auszeichnung von Krankenhäusern und Rehakliniken zur erfolgreichen Umsetzung des Konzeptes Selbsthilfefreundlichkeit erfüllt sein:
- Die Einrichtung ist Mitglied im Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen®.
- Es liegt ein Beschluss auf Leitungsebene vor, dass Konzept Selbsthilfefreundlichkeit in der Einrichtung umzusetzen und die notwendigen Ressourcen bereitzustellen.
- Ein interner Steuerungskreis wurde eingerichtet.
- Die Position eines Selbsthilfebeauftragten wurde benannt.
- Ein Kooperationsvertrag mit einer Selbsthilfekontaktstelle mit klar definierten Punkten der Zusammenarbeit wurde vereinbart und unterzeichnet.
- Ein Qualitätszirkel wurde in der Einrichtung arbeitsfähig aufgebaut.
- Das Konzept wird in allen selbsthilferelevanten Abteilungen oder der gesamten Fachklinik umgesetzt.
- Alle Qualitätskriterien Selbsthilfefreundlichkeit wurden mit entsprechenden Zielen und mindestens einer konkreten Maßnahmen hinterlegt und in das interne Qualitätsmanagement implementiert.
Die Beurteilung, inwieweit die vereinbarten Ziele erreicht wurden, erfolgt vor Ort in der sogenannten „Selbstbewertung“ durch die am Qualitätszirkel Selbsthilfefreundlichkeit beteiligten Vertreter und Vertreterinnen der Selbsthilfe.
Pro Qualitätskriterium muss mindestens ein Ziel seitens der Selbsthilfe mit mindestens „überwiegend erreicht“ bewertet werden. Das Ergebnis wird in einem Abschlussprotokoll festgehalten. Dieses Protokoll ist das zentrale Dokument für die Beantragung der Auszeichnung und muss von allen Beteiligen unterzeichnet sein.
Für Praxen/MVZ gelten diese Voraussetzungen nur teilweise und sind noch in Bearbeitung.